Herzlich willkommen bei Ihren Experten für Betreuungsrecht
Gerne beraten wir Sie in rechtlichen Fragen rund um das Thema Betreuungsrecht, auf das wir neben der klassisch anwaltlichen Tätigkeit unser berufliches Augenmerk gelegt haben. Wir unterstützen als Berufsbetreuer nach Kräften auf diesem Gebiet volljährige Menschen, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst regeln können.
Geht es lediglich darum, dass jemand rein tatsächliche Aufgaben nicht mehr eigenständig erledigen kann, wie z.B. das Haus nicht mehr verlassen oder den eigenen Haushalt nicht mehr führen zu können, so rechtfertigt dies nicht unbedingt die Bestellung eines Betreuers. In solchen Fällen kommt es auf ganz praktische Hilfen an („Essen auf Rädern“, Organisation einer Haushaltshilfe/ Reinigungskraft), für die keine gesetzliche Vertretung eingerichtet zu werden braucht.
Je nachdem, welche Unterstützung für die betreute Person im Einzelfall erforderlich ist, können dem Betreuer einzelne oder mehrere Aufgabenkreise übertragen werden. Betreuer dürfen nur für Aufgabenkreise bestellt werden, in denen eine Betreuung tatsächlich erforderlich ist. Mögliche Aufgabenkreise sind beispielsweise die Gesundheitsfürsorge, Vermögenssorge oder Aufenthaltsbestimmung.
Wichtig hierbei ist, dass die Bestellung eines Betreuers keine Entrechtung für die betreute Person zur Folge hat! Es tritt keine Geschäftsunfähigkeit ein. Die Wirksamkeit der von ihr abgegebenen Erklärungen beurteilt sich wie bei allen anderen Personen allein danach, ob sie deren Bedeutung und Tragweite einsehen und ihr Handeln danach ausrichten kann.